Luisenstadt 2 Woche (13-14 Jahre)

Angebot ist kostenlos

Außerhalb der Spielzeiten bieten wir optional eine kostenpflichtige Früh und / oder Spätbetreuung für eine begrenzte Kinderanzahl (30 Plätze) für die Veranstaltung  an.

Frühbetreuung von 8 Uhr bis 9 Uhr – wochenweise 10€

Spätbetreuung von 14 Uhr bis 17 Uhr – wochenweise 25€

Die Hinzubuchung ist unverbindlich – eine endgültige Zusage erfolgt per E-Mail

Die Veransaltung findet auch bei Regen in Zelten statt.

Im Rahmen dieses Angebots ist keine Verpflegung inbegriffen.

Preis:

Datum: Montag, 16.6.2025 - Freitag, 20.6.2025 (5 Tage)

Zeit: 9 Uhr bis 14 Uhr

Veranstaltungsort: Luisenpark

Alter: von 13 bis 14 Jahren

Teilnehmer*innen: Maximalanzahl: 70 / Mindestanzahl: 25

Veranstalter: Spielmobil Mannheim

Artikelnummer: 28/08 Kategorie: Schlagwörter: , , , ,

In den kommenden Pfingstferien wird der Untere Luisenpark zum Schauplatz eines ganz besonderen Abenteuers für alle Kinder! Taucht ein in unsere Kinderspielstadt, wo Fantasie und Kreativität keine Grenzen kennen. Hier könnt ihr nicht nur spielen, sondern die Stadt auf eigene Faust entdecken und gestalten – zum Beispiel als Baumeister*in, Künstler*in, Bänker*in oder Journalist*in!

Was erwartet euch?

  • Luisengeld & Bank: Verdient eigenes Luisengeld, das ihr auf der Spielstadtbank einlösen könnt – hier wird das Wirtschaften zum Abenteuer!
  • Arbeit & Post: Übernehmt spannende Jobs in der Stadt und sorgt dafür, dass alles rund läuft. Ihr könnt eure eigenen Produkte mit der Post verschicken oder als Briefträger*in arbeiten.
  • Rathaus & Bürgermeisterwahl: Wählt eure*n Bürgermeister*in und sorgt dafür, dass in der Spielstadt alles gerecht und fair zugeht. Vielleicht seid ihr ja selbst Kandidat*in?
  • Handel & Basteln: Seid kreativ und bastelt eure eigenen Kunstwerke, die ihr auf dem Marktplatz verkaufen könnt. Ob Schmuck, Skulpturen oder andere tolle Dinge – hier gibt es viele Möglichkeiten, euer Talent zu zeigen!
  • Sport & Spaß: Auf dem Fußballcourt könnt ihr euch mit Freunden messen und euer Team zum Sieg führen. Oder ihr zeigt bei Tanz und Bewegung, was in euch steckt!
  • Musik & Tanz: In der Musikwerkstatt könnt ihr mit Musik experimentieren, eigene Klänge kreieren, die Stadt mit Musik erfüllen, sowie darauf Tanzen

Warum mitmachen?

  • Die Stadt gestalten: Ihr seid nicht nur Besucher*innen sondern Teil der Spielstadt! Ihr könnt aktiv mitentscheiden und das Stadtleben beeinflussen.
  • Kreativität und Arbeit: Erschafft tolle Kunstwerke, arbeitet in verschiedenen Berufen oder werdet kreativ in der Klangwerkstatt.
  • Neue Freundschaften: In der Spielstadt trefft ihr viele neue Kinder, mit denen ihr gemeinsam spannende Abenteuer erlebt und neue Freundschaften schließt.

Kommt vorbei und gestaltet gemeinsam eine Stadt!

AGBs

Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Spielmobil Mannheim

  1. Allgemeines

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spielmobil Mannheims. Die Kenntnis darüber wird mit der Anmeldung vorausgesetzt.
Die Teilnahmebedingungen des Spielmobil Mannheims verstehen sich als eine Ergänzung zu den AGB der Ferienplattform.

  1. Vertragliche Leistungen

Die Inhalte der jeweiligen ausgewählten Programme ergeben sich aus den Programmausschreibungen. Wir setzen deren Kenntnisnahme und das Einverständnis diesbezüglich voraus.

In den Kostenbeiträgen ist jeweils die Unfallversicherung, Betreuung und Beaufsichtigung, enthalten. Es gibt keine Verpflegung vor Ort.

Kann ein Programm infolge eines bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Grundes, den der Veranstalter nicht zu verschulden hat, nicht angeboten werden, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten (siehe Punkt 8 der AGB).

Sollte ein*e Teilnehmer*in gegen im Programm vereinbarte Regeln verstoßen oder die Gruppe unzumutbar beeinträchtigen, hat die Programmleitung die Möglichkeit, den*die Teilnehmer*in von dem Programm und weiteren gebuchten Angeboten auszuschließen.
Siehe hierzu die Punkte 5, 8 und 9 der AGB.

Die Ferienprogramme finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.

Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets und andere digitale und technische Geräte dürfen von den Teilnehmenden mitgeführt werden, allerdings im Programm nicht benutzt werden. Die Kontaktaufnahme in dringenden Fällen ist gewährleistet. Die Kenntnisnahme und Zustimmung zu dieser Teilnahmebedingung durch Erziehungsberechtigte und Teilnehmende wird mit der Anmeldung vorausgesetzt.

  1. Aufsichtspflicht

Siehe Punkt 9 der AGB.

  1. Rücktritt und Umbuchung

Eine Umbuchung ist bis 14 Tage vor Programmbeginn möglich, sofern in anderen Programmangeboten freie Plätze vorhanden sind. Es entsteht eine Umbuchungspauschale in Höhe von 10,00 €.

Ein Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung ist möglich und ist von dem*der Erziehungsberechtigten schriftlich per E-Mail unter spielmobil@mannheim.de gegenüber dem Veranstalter mitzuteilen. Ein Nichterscheinen des*der Teilnehmers*in ist keine Rücktrittserklärung und gilt nicht als Rücktritt und Abmeldung des*der Teilnehmers*in.

Bei Rücktritt wird eine entsprechende Entschädigungspauschale fällig. Die Entschädigungspauschale richtet sich prozentual nach den Kosten des entsprechenden Programms und dem Tag des Rücktritts:

  • bis zum 7. Kalendertag vor Programmbeginn          =   20%
  • ab dem 6. bis zum Tag des Programmbeginn         =   100%

Buchungen sind nicht übertragbar. Nach einem Rücktritt und dem Freiwerden eines Platzes, wird die Warteliste chronologisch abgearbeitet. Ein*e abgemeldete*r Teilnehmer*in kann nicht durch eine beliebige Person ersetzt werden. Plätze können ebenso nicht getauscht werden.

Der Veranstalter behält sich aus organisatorischen Gründen vor, von einer Warteliste keinen Gebrauch zu machen und gegebenenfalls einen Platz im Programm frei zu lassen, wenn der Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Programmbeginn getätigt wird.

  1. Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann den Vertrag bis zu 14 Tage vor Programmbeginn kündigen, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Veranstaltung nicht erreicht ist. Hier ist der Veranstalter verpflichtet den Erziehungsberechtigten eine Rücktrittserklärung zuzuleiten und den Teilnehmerbeitrag unverzüglich zu erstatten.

  1. Altersangaben

Die angegebenen Altersgrenzen der jeweiligen Programme sind verbindlich. Es gilt das Alter bei Programmbeginn. Ausnahmen von bis zu 28 Tagen (4 Wochen zu jung oder zu alt) können nach vorheriger Absprache vom Veranstalter genehmigt werden. Die Anfrage und Absprache muss vor der Anmeldung über die Ferienplattform erfolgen. Eine Anmeldung mit in der falschen Altersgruppe, und ohne vorherige Ausnahmegenehmigung wird automatisch abgelehnt. Der Veranstalter entscheidet eigenständig, bei welchen Programmen ein abweichendes Alter möglich ist. Eine Teilnahme von Kindern, welche mehr als 28 Tage zu jung oder zu alt sind, ist nicht möglich.

  1. Programmbuchung und Warteliste

Die Programmangebote können ab einem bestimmten Datum auf der Homepage der Mannheimer Ferienplattform (www.ferienplattform-mannheim.de) gebucht werden.

Es können maximal 4 Kinder pro Freizeit gleichzeitig in einem Buchungsvorgang gebucht bzw. in den Warenkorb gelegt werden.

Sobald dort das entsprechende Programm gebucht wurde, ist dieses reserviert.

Buchungen sind nicht an andere Personen übertragbar.

Jedes Kind kann zeitgleich nur an einem Programm teilnehmen. Wird ein Kind in mehreren zeitgleich stattfindenden Programm angemeldet, können Stornokosten für ein Programm fällig werden.

Ist die buchende Person nicht erziehungsberechtigt, so ist die Reservierung erst gültig, wenn die erziehungsberechtigte Person per E-Mail der Anmeldung zustimmt. Erfolgt diese Bestätigung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so verfällt die Reservierung ohne weitere Erinnerung.

Nach Prüfung der angegebenen Daten erfolgt eine Buchungsbestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung.

Die Zahlung der Buchung ist nach Aufforderung per Überweisung zu tätigen.

Sollte ein Programm ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Diese wird chronologisch abgearbeitet, wenn Plätze freiwerden.

 

  1. Zahlung

Die Bezahlung der „Spielmobil“-Programme erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung mit einer Frist von 10 Werktagen. Wird der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen, so erfolgt eine Mahnung und im Anschluss bei weiterhin ausbleibender Bezahlung die Stornierung und Freigabe des gebuchten Platzes.

Der Veranstalter behält sich vor, die Zahlungsfrist von 10 Werktagen zu verkürzen, wenn die Buchung weniger als 4 Wochen vor Programmbeginn getätigt wird.

Mit Eingang des Teilnahmebetrages ist die Buchung des Ferienprogrammes verbindlich und es greifen darauffolgend die oben genannten Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen.

  1. Haftung:

Siehe Punkt 10 der AGB.

  1. Bildrechte, Werbung und Datenschutz mit rechtlicher Einwilligungserklärung nach DSVGO

Sofern nicht beim Veranstalter widerrufen, stimmen die Erziehungsberechtigten des*der Teilnehmer*in zu, dass auf der Freizeit gemachte Bilder für zukünftige Veröffentlichungen, Werbung und für die Pressearbeit des Spielmobil Mannheims verwendet werden dürfen.

Die für die Freizeit benötigten personenbezogenen Daten werden mittels EDV erfasst und ausschließlich vom Veranstalter zum Zweck der Planung und Durchführung der Ferienfreizeit verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Die Einwilligung zur Verwendung der Daten und Bilder kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich abgeändert oder gänzlich widerrufen werden.

 

 

Stand: Januar 2025